Es gibt keinen Markenschutz für die Bezeichnung Fußball WM 2006. Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat der Weltfußballverband Fifa den Rechtstreit um den Markenschutz in wesentlichen Punkten verloren. Fußball WM 2006 können nun auch Unternehmer für die Benennung von Produkten verwenden, die keine Lizenz bei der Fifa erworben haben. Die Fifa hatte die beide umstrittenen Markennamen für über 800
Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Wer für diese
Produkte mit den Markennamen wirbt, muss Lizenzgebühren
zahlen. Der Anwalt der Klägerschaft, Süßwarenhersteller Ferrero,
beschuldigte die Fifa, die Markenrechte als Druckmittel
gegen Firmen zu missbrauchen, die nicht zu den offiziellen Sponsorpartnern
der WM zählen. Mit dem Urteil des BGH kann nun der Bäcker an der Ecke völlig sorgenfrei seine Fußball WM-Brötchen verkaufen, können Fußball WM Tassen, Kochtöpfe in Fußballform, WM-Luft in Tüten und sonstige Skurilitäten den Fußball-Freunden dieser Welt zum Kauf angeboten werden.
Laut Bundesgerichtshof ist Fußball WM 2006 eine allgemein sprachübliche Bezeichnung für das Ereignis an sich – die Fifa könne sie sich deshalb nicht markenrechtlich schützen lassen. Siehe hierzu auch den Blogeintrag Komm lass uns Fifa spielen und Ein handwerklicher Fehler.